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Suttner zeigt Stark die Rote Karte

Lage im Rathaus Neuhaus eskaliert — Bürgermeisterin schweigt zu den Gründen
 Suttner zeigt Stark die Rote Karte
NEUHAUS/PEGNITZ (bg) — «Wo ist eigentlich Heinz Stark?“ Der Geschäftsleitende Beamte der Marktgemeinde Neuhaus hatte zwar wegen Urlaubs oder Krankheit schon öfter gefehlt, doch am Dienstag wollte es Gerhard Ankenbrand (CSU) genau wissen. Die Antwort von Bürgermeisterin Heidi Suttner kam ohne Zögern: «Herr Stark wird bis auf weiteres nicht mehr an den Sitzungen teilnehmen.“

Die Rathauschefin begründete ihre Entscheidung mit der Bayerischen Gemeindeordnung. Sie als Bürgermeisterin habe die Dienstaufsicht und das uneingeschränkte Weisungsrecht über die Beamten im Rathaus. Mehr noch: Der Gemeinderat könne nicht einmal über diese Frage abstimmen lassen, weil dadurch in die Befugnisse des Bürgermeisters eingegriffen werden würde.

Auf die Frage von Werner Buchmann (BNU) nach einem konkreten Anlass für diese Entscheidung konnte Heidi Suttner keine Antwort geben: In der Öffentlichkeit dürfe sie keine Aussagen über Bedienstete der Verwaltung machen.

Gerhard Ankenbrand, Bürgermeister bis 2002, war anderer Meinung. Der Gemeinderat wünsche die Anwesenheit von Heinz Stark, damit Fragen im Verlauf von Sitzungen gleich geklärt werden können. In anderen Kommunen sei es ebenfalls üblich, dass die Geschäftsleitenden Beamten an den Ratssitzungen teilnehmen. Ankenbrand stellte den Antrag, dass Stark in allen Sitzungen des Marktrates und wichtiger Ausschüsse anwesend sein solle.

Heinz Liehmann (BNU) unterstützte diesen CSU-Antrag. Es könne doch nicht sein, dass Tagesordnungspunkte vertagt werden müssen, weil etwaige Fragen nicht geklärt werden können. Dieses Argument ließ Heidi Suttner nicht gelten. Die Markträte haben stets die Sitzungsunterlagen eine Woche vor dem Termin und können bis dahin ihre Fragen klären, meinte sei.

«Der Gemeinderat lähmt sich doch letztendlich selbst“, argumentierte Hans Trenz. CSU-Kollege Walter Webert drückte sich gleich noch drastischer aus. Es dürfe nicht sein, dass wegen Eitelkeiten der Bürgermeisterin ein sachgemäßes Arbeiten im Gremium nicht mehr möglich sei. «Wir sollen doch alle zusammen für unsere Bürger anständig arbeiten!“

In der Verwaltung könnte manches besser ablaufen, wenn alle an einem Strang ziehen, so Webert weiter. Heidi Suttner rief den Krottenseer wegen seiner Argumentation zur Raison und bat darum, dass er sich im Rathaus Insider-Wissen beschaffen solle. «Pauschale Vorwürfe weise ich von mir“, so die Rathauschefin. Das Gremium einigte sich schließlich darauf, bis zur nächsten Sitzung die Rechtmäßigkeit der Entscheidung von Heidi Suttner zu überprüfen.

Die Nordbayerichen Nachrichten haben sich bereits in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern informiert. Im Artikel 43 werden die Zuständigkeiten eines Gemeinderates definiert.

Das Gremium ist unter anderem zuständig für die Ernennung, Beförderung, Entlassung, Abordnung oder Versetzung von Gemeindemitarbeitern. Der Rathauschef hingegen leitet und verteilt - so Artikel 46 der Gemeindeordnung — die Geschäfte. Diese Aufgabe obliegt dem Gemeindeoberhaupt kraft Gesetzes.

Die Aufgabenverteilung auf die einzelnen Bediensteten, die Zuweisung der Dienstposten sowie die Umsetzung auf andere Dienstposten fallen alleine in die Zuständigkeit des Bürgermeisters. Anders lautende Beschlüsse des Gemeinderates sind daher nicht zulässig, da das Gremium dem Bürgermeister die durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben nicht nehmen kann. Im konkreten Fall wird sich der Marktgemeinderat Neuhaus wohl damit abfinden müssen, dass der Geschäftsleitende Beamte bis auf weiteres nicht mehr an den Sitzungen teilnimmt.
23.11.2006
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